So fing alles an.....
Die Pro Musica-Plakette wird Vereinigungen von Musikliebhabern verliehen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens, und damit um die Förderung des kulturellen Lebens, erworben haben. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung und zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift ‚Für Verdienste um instrumentales Musizieren – PRO MUSICA‘. Die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskultusministers auf Grund der Stellungnahme eines Empfehlungsausschusses. Dieser Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch den Bundesminister des Innern vorgelegt ( Quelle: Wikipedia)